Kostenpflichtiges Parken bei Veranstaltungen in der schauinsland-reisen-arena

Auf dieser Seite finden Sie eine aktuelle Übersicht aller Veranstaltungen in der schauinsland-reisen-Arena, bei denen das Parken kostenpflichtig ist.

Bitte beachten Sie:
Das Parken ist ausschließlich bei den auf dieser Seite aufgeführten Veranstaltungen kostenpflichtig. An allen anderen Tagen ist das Parken kostenfrei.

  • Die Gebührenpflicht gilt an den jeweils aufgeführten Veranstaltungstagen vier Stunden vor bis vier Stunden nach Veranstaltungsbeginn. Innerhalb dieses Zeitraums sind die ausgewiesenen Parkgebühren zu entrichten.
  • 30 Minuten kostenfreie Durchfahrt

Unterhalb dieser Information finden Sie die jeweiligen kostenpflichtigen Veranstaltungen. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert.

Veranstaltungen mit kosten­pflichtigem Parken

22

November 19:30 Uhr
 Das blau-weiße Zebra-Logo des MSV Duisburg mit dem Vereinswappen darunter.
Kostenpflichtiges Parken

MSV Duisburg - FC Hansa Rostock

3. Liga Fußballspiel

Alle Infos und Tickets unter msv-duisburg.de.

Bitte beachten Sie:
Der jeweilige Veranstaltungs­­standort ist im Zahlungssystem nur innerhalb des Zeitraums vier Stunden vor bis 24 Stunden nach Veranstaltungs­beginn verfügbar. Dies gilt sowohl für die reguläre ScanPay-Zahlung während des Parkvorgangs als auch für die nachträgliche Bezahlung per Late-Pay. Nach Ablauf dieser Frist ist der Standort nicht mehr auswählbar bzw. wird nicht mehr angezeigt.

Late-Pay – nachträgliche Bezahlung

Sollten Sie die Parkgebühr nicht direkt während des Parkvorgangs bezahlt haben, besteht die Möglichkeit, die Parkgebühr noch bis zu 24 Stunden nach Veranstaltungsbeginn nachträglich zu bezahlen. Bitte nutzen Sie für die nachträgliche Bezahlung ausschließlich den Late-Pay-Link und nicht den QR-Code für die reguläre ScanPay-Zahlung.

Zu Late-Pay wechseln

Quittung vergessen?

Dann folgen Sie bitte dem entsprechenden Link:

Quittung ScanPay / Late-Pay

Quittung Kassenautomat

Fragen zum Parken?

Weitere Informationen zum Parken, zur Kennzeichenerfassung, zu den Zahlungsmöglichkeiten, zur Gebührenpflicht und zum Ablauf der nachträglichen Bezahlung finden Sie in unseren FAQs zum Parken. Bei weiteren Fragen können Sie sich per E-Mail an service@park-control.de wenden.

FAQ zum Parken

Allgemeines

Grundsätzlich ändert sich nur der Ablauf der Bezahlung:
Der bisherige Kassiervorgang entfällt und wird durch eine digitale Bezahlung am Automaten oder per Scan & Pay ersetzt.

Ziel ist es, den Verkehrsfluss zu verbessern und Rückstaus bei der Einfahrt zu reduzieren.

Nein. Die Parkflächen sind bereits seit vielen Jahren gebührenpflichtig.

Es erfolgt keine Ausweitung der bewirtschafteten Flächen, sondern lediglich eine Modernisierung des bestehenden Systems.

Nur an Veranstaltungstagen in der schauinsland-reisen-arena:

  • 4 Stunden vor Veranstaltungsbeginn
  • bis 4 Stunden nach Veranstaltungsbeginn 

Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken weiterhin kostenfrei.

Die Parkgebühr beträgt 6,00 € pro Fahrzeug.

Zahlung & Ablauf

  • Einfahrt ohne Anhalten (keine Kasse mehr)
  • Kennzeichenerfassung bei Ein- und Ausfahrt
  • Bezahlung am Parkscheinautomaten vor oder nach der Veranstaltung 
    oder 
    digital per QR-Code (Scan & Pay) bis zu 24 Stunden nach der Veranstaltung.
  • schnellere Abwicklung
  • weniger Rückstau
  • höhere Sicherheit 

Erfahrungen aus anderen (Stadien-) Standorten zeigen, dass nur ein sehr geringer Anteil der Zahlungen (ca. 1 %) in bar erfolgte.

Die Nutzung ist bis zu 30 Minuten kostenfrei.

Anwohner & Umfeld

Anwohner*innen können die Parkflächen weiterhin außerhalb von Veranstaltungstagen kostenfrei nutzen.

Die Bewirtschaftung erfolgt ausschließlich bei Großveranstaltungen in der schauinsland-reisen-arena (4 Stunden vor bis 4 Stunden nach Beginn).

Fahrzeuge, die vor Beginn dieses Zeitraums abgestellt wurden, sind nicht gebührenpflichtig.

Nein, da:

  • die Gebührenpflicht bereits vorher bestand
  • keine zusätzlichen Flächen bewirtschaftet werden 

Es handelt sich um eine Optimierung des bestehenden Systems, nicht um eine Ausweitung.

Die Verkehrssituation wird weiterhin beobachtet und gemeinsam mit der Stadt bewertet.

Veranstaltungen

Die Bewirtschaftung erfolgt bei Veranstaltungen, bei denen die Nachfrage die Kapazität der Stellplätze übersteigt, insbesondere bei:

  • Heimspiele des MSV Duisburg
  • Spiele von Rhein Fire
  • Sonderveranstaltungen (z. B. Länderspiele, Finals) 

Nicht betroffen sind kleinere Veranstaltungen wie z. B. Tagungen oder Messen in der Arena sowie Veranstaltungen z. B. auf der Regattabahn.

Hier werden – wie bisher – individuelle Lösungen abgestimmt. Die beteiligten Organisationen stehen hierzu im Austausch.

Die Parkplätze P2, P3 und P Ost sind bei Heimspielen des MSV Duisburg nicht von der Kennzeichenerfassung betroffen. Wenn du einen Parkausweis oder (für P Ost) einen Schwerbehindertenausweis hast, nutzt du deinen Parkplatz weiterhin wie gewohnt. Gebühren fallen nicht an.

Zusätzlich wird ab sofort die Zufahrt zwischen den P2 und P3 am Kalkweg ausschließlich für Parkausweisinhaber des P2 geöffnet.

System & Betreiber

Verkehrsbeobachtungen haben gezeigt, dass es insbesondere beim Kassiervorgang zu Rückstaus kam.

Durch den Wegfall dieses Vorgangs wird eine flüssigere Verkehrsabwicklung bei der Einfahrt erwartet.

  • Spezialisierung auf Veranstaltungs- und Stadionverkehr
  • positive Erfahrungen anderer Stadien
  • technische Eignung für hohe Verkehrsaufkommen 

Andere Anbieter sind häufig auf klassischen innerstädtischen Parkraum ausgerichtet und weniger auf Großveranstaltungen.

Nein.

Ziel ist eine effiziente und transparente Abwicklung des Parkens. Im Stadionkontext stehen Verkehrslenkung und Besucherkomfort im Vordergrund.

Bei den eingesetzten Systemen handelt es sich nicht um eine klassische Videoüberwachung. Die technische Lösung dient ausschließlich der Parkraumbewirtschaftung und Parkraumkontrolle auf den hierfür vorgesehenen Flächen.

Die eingesetzten ANPR-Systeme (Automatic Number Plate Recognition) erfassen dabei ausschließlich Fahrzeugkennzeichen in einem technisch definierten und maximal eingegrenzten Erfassungsbereich. Die Systeme sind nicht darauf ausgelegt, das Verkehrsgeschehen oder Personen zu überwachen. Insbesondere werden keine Videoaufzeichnungen erstellt und keine dauerhaften Bild- oder Filmsequenzen gespeichert.

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Prüfung von Parkberechtigungen auf den betroffenen Flächen und unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Eine Überwachung des öffentlichen Straßenverkehrs außerhalb der vorgesehenen Parkflächen ist weder Ziel noch Zweck des Systems.

Die eingesetzten Systeme sind nach dem Grundsatz der Datenminimierung konzipiert und erfüllen die gesetzlichen Datenschutzanforderungen nicht nur, sondern übertreffen diese in wesentlichen Bereichen durch zusätzliche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Aus diesem Grund werden weder Videoaufzeichnungen erstellt noch Bewegungsprofile oder vergleichbare personenbezogene Daten verarbeitet.

Verkehr & Kapazität

Das System verbessert die Abläufe (weniger Rückstau).

Es schafft jedoch keine zusätzlichen, aber benötigten Stellplätze. Die grundsätzliche Parkplatzsituation bleibt daher abhängig von der vorhandenen Kapazität. 

Als weitere Alternative steht jedoch das Parkhaus des Sana Klinikums am Kalkweg zur Verfügung (500 Stellplätze, 10 Minuten Fußweg).